Asbestsanierungstätigkeiten

Durchführung von Freimessungen nach Asbestsanierungstätigkeiten

In Bestandsgebäuden mit einem Baubeginn vor Oktober 1993 kann Asbest nach wie vor ein zentrales Thema im Rahmen von Sanierungs-, Rückbau- und Instandhaltungsmaßnahmen darstellen. Um die Sicherheit von Nutzern, Bauherren und ausführenden Gewerken zu gewährleisten, sind normgerechte Freimessungen ein unverzichtbarer Bestandteil eines qualitätsgesicherten Asbestsanierungsprozesses.

Hier kommt die fachliche Expertise von Taberg Ingenieure GmbH – Mitglied der SIERA Allianz zum Tragen. Mit fundiertem technischem Know-how und langjähriger Erfahrung im Bereich Umwelt- und Arbeitsschutz führt Taberg Freimessungen zuverlässig, normkonform und unabhängig durch – ganz im Sinne des gemeinsamen Anspruchs der SIERA Allianz: Engineering For A Better Tomorrow.

Allgemeines

In Gebäuden und baulichen Anlagen mit einem Baubeginn vor Oktober 1993 besteht generell der Verdacht, dass asbesthaltige Produkte, Materialien oder Bauteile verwendet wurden. Gemäß der aktuellen Gefahrstoffverordnung hat der Veranlasser einer Bautätigkeit eine sogenannte Mitwirkungs- und Informationspflicht; den ausführenden Unternehmen sind alle vorliegenden Informationen zu vorhandenen oder zu vermutenden Gefahrstoffen im Gebäude zur Verfügung zu stellen.

Vorhandene asbesthaltige Materialien und Bauteile können ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellen, insbesondere bei der Durchführung von Sanierungs-, Rückbau- oder Instandhaltungsmaßnahmen. Nach Abschluss entsprechender Arbeiten ist in der Regel der messtechnische Nachweis erforderlich, dass von den sanierten Bereichen keine Gefährdung durch freigesetzte Asbestfasern mehr ausgeht. Dieser Nachweis erfolgt durch Freimessungen gemäß TRGS 519, ergänzt durch die Vorgaben der VDI-Richtlinie 3492.

Rechtlicher und technischer Rahmen

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 519 regeln den Umgang mit Asbest und definieren u. a. die Anforderungen an Schutzmaßnahmen, Sanierungsarbeiten sowie die Freigabe von Arbeitsbereichen. Die VDI 3492 „Messen anorganischer faserförmiger Partikel in der Luft“ konkretisiert die messtechnischen Anforderungen und stellt den Stand der Technik für die Durchführung von Raumluftmessungen dar.

In Kombination bilden TRGS 519 und VDI 3492 die maßgebliche Grundlage für:

  • die Planung und Durchführung von Freimessungen
  • die Auswahl geeigneter Probenahmeverfahren
  • die Bewertung und Dokumentation der Messergebnisse

Bedeutung der Freimessung

Freimessungen dienen dem Nachweis, dass die Asbestfaser-Konzentration in der Raumluft unterhalb des in der TRGS 519 festgelegten Bewertungsmaßstabes liegt. Sie sind unter anderem erforderlich:

  • vor dem Rückbau von Abschottungen bzw. der Aufhebung von Schutzmaßnahmen
  • zur Freigabe von Bereichen für nachfolgende Gewerke oder die Nutzung
  • zur rechtssicheren Dokumentation gegenüber Auftraggebern und Behörden

Durchführung gemäß VDI 3492

Die Probenahme erfolgt unter Einhaltung der in der VDI 3492 beschriebenen Randbedingungen. Dazu zählen insbesondere:

  • definierte Probenahmeorte und -höhen
  • festgelegte Luftvolumenströme und Probenahmedauern
  • Einsatz geeigneter Filtermedien und Probenahmesysteme
  • dokumentierte Umgebungs- und Randbedingungen während der Messung

Die Auswertung der Filtereinheiten erfolgt durch ein akkreditiertes Labor mittels spezieller Mikroskopie-Techniken. Die Messergebnisse werden fachlich bewertet und in einem strukturierten Messbericht zusammengefasst.

Unsere Leistungen bei Taberg Ingenieure GmbH

Die TABERG Ingenieure bieten die fachgerechte Durchführung von Freimessungen nach TRGS 519 unter Anwendung der VDI-Richtlinie 3492:

  • Planung und Abstimmung der Messstrategie
  • normkonforme Probenahme vor Ort
  • fachliche Bewertung der Messergebnisse

Für die Messungen setzen wir vier eigene, regelmäßig kalibrierte Messgeräte ein. Dadurch gewährleisten wir eine hohe zeitliche Verfügbarkeit, kurze Reaktionszeiten sowie reproduzierbare und belastbare Messergebnisse.

Unabhängige Messungen für maximale Sicherheit

Freimessungen durch ein unabhängiges Ingenieurbüro stellen sicher, dass die messtechnischen Nachweise objektiv, nachvollziehbar und normkonform erbracht werden. Sie schaffen Sicherheit für Bauherren, ausführende Firmen und Aufsichtsbehörden und sind ein wesentlicher Bestandteil eines qualitätsgesicherten Asbestsanierungsprozesses.

Gerne beraten wir Sie zu den normativen Anforderungen und zur fachgerechten Durchführung von Freimessungen im Rahmen Ihres Projekts.

Freimessungen sind ein zentraler Baustein für Gesundheits-, Rechts- und Planungssicherheit. Mit Taberg Ingenieure GmbH – Mitglied der SIERA Allianz entscheiden Sie sich für unabhängige Expertise, technische Präzision und verlässliche Qualität.

👉 Kontaktieren Sie Taberg Ingenieure für eine fachgerechte Begleitung Ihres Projekts – Engineering For A Better Tomorrow.